Bölschefest:
Anmeldung Standplatz für lokal ansässige Geschäfte und Unternehmen

Für Einzelhändler und Dienstleister von der Bölschestraße und aus Friedrichshagen

Das Böl­sche­fest soll den vie­len Besu­chern auch und vor allem einen Ein­blick in das rege Geschäfts­le­ben unse­res Ortes geben. Eine gute Gele­gen­heit, das eigene Geschäft bekannt zu machen, neue Kun­den zu wer­ben, auf Erfolge oder beson­dere Aktio­nen hin­zu­wei­sen. Tre­ten Sie aktiv vor Ihre Tür und in Kon­takt mit den Festbesuchern. 

Hier mel­den Sie Ihr Geschäft für einen Stand­platz an. Alle Fel­der sind Pflicht­fel­der, bitte fül­len Sie alle Fel­der aus bzw. mar­kie­ren die ent­spre­chen­den Optio­nen. Bitte ach­ten Sie dar­auf, dass sie nach dem Absen­den die grün umran­dete Bestä­ti­gung sehen. Sie erhal­ten nach erfolg­rei­cher Anmel­dung eine Bestä­ti­gungs­mail, in der Ihre Anga­ben auf­ge­führt sind. 

Bitte lesen Sie zuvor die neben­ste­hen­den (PC) bzw unten (Mobil­ver­sion) auf­ge­führ­ten Hin­weise (FAQ) sowie die => AGB des Ausrichters

Dead­line 2020: 31.3.2020 (Nach die­sem Ter­min kön­nen Wunsch­stand­plätze nicht mehr berück­sich­tigt werden)

FAQ - Antworten auf viele Fragen

=> * Flä­che in der Fest­meile: bis 31.3.2020
=> ** Flä­che direkt an der Haus­wand: bis 15.4.2020

!! WICH­TIG !! Spä­tere Anmel­dun­gen kön­nen nur unter Vor­be­halt berück­sich­tigt wer­den und bedür­fen geson­der­ter Abspra­che und sofern Plätze und Leih­stände noch zur Ver­fü­gung ste­hen. Für Gas­tro­no­men gel­ten zwin­gend genannte Termine. 

  • Anmel­dung für die Fest­meile: Als Geschäfts­in­ha­ber in der Böl­sche­s­traße direkt gegen­über Ihrem Geschäft mit dem Rücken zur Fahrbahn.
  • Anmel­dung für Stand direkt vor dem eige­nen Geschäft:
    3×1 m b x t direkt vor Ihrem Geschäft/​​Schaufensterfront mit dem Rücken zu Ihrem Geschäft. Ach­tung, hier kann kein Markt­stand ange­mie­tet wer­den, da Sie sich sonst Ihr eige­nes Fens­ter zustel­len. Bitte auch die maxi­male Tiefe beach­ten. Mög­lich sind hier  z.B.: Ver­kaufs­tisch, Info­tisch, klei­ner Son­nen­schirm, zusätz­li­che Waren­prä­sen­ta­tio­nen etc. mit eige­nem Equipment.
  • Anmel­dung für die Fest­meile (Aus­zug aus der Preis­liste): Pro Tag und lfd. Meter Front netto zzgl. Mwst.: Kunst­hand­werk 17 €, Han­dels­ware 26 €, Lebens­mit­tel 25 €, Bestuh­lungs­flä­che 15 €, Pro­mo­tion: 44 € (pro lfd Meter Stand­flä­che; außer­halb eines Stan­des oder frei bewe­gend im
    Fest­ge­lände:  pro Per­son), Grill: ab 225 €/​​Tag pau­schal für ca 3 lfd. Front­me­ter, Aus­schank: 500 €/ Tag. Ande­res: Bitte kon­krete Beschrei­bung was ange­bo­ten wird.
    Sie erhal­ten zeit­nah ein Ange­bot unse­res Aus­rich­tungs­part­ners Event­agen­tur Lau­bin­ger. Mit­glie­der der Wer­be­ge­mein­schaft erhal­ten 20% Rabatt.
  • Anmel­dung für Stand direkt vor dem eige­nen Geschäft 3×1 m bxt: Pau­schal 35€/Tag zzgl. Mwst. Mit­glie­der der Wer­be­ge­mein­schaft erhal­ten 20% Rabatt. Sie erhal­ten eine Rech­nung von der Wer­be­ge­mein­schaft Fried­richs­ha­gen e.V.

Zusätz­lich zum Front­me­ter­preis 50 € netto/​​Tag. Mit­glie­der erhal­ten 20% Rabatt.

Aus gewer­be­recht­li­chen Grün­den ist eine Anmel­dung für Handel- und Pro­mo­tionak­ti­vi­tä­ten im öffent­li­chen Stra­ßen­land vor den eige­nen Geschäf­ten bei dem Ver­an­stal­ter zwin­gend erfor­der­lich. Dar­über hin­aus hat dies den Vor­teil, dass Sie VOR dem Laden­lo­kal außer­halb der gesetz­li­chen Öff­nungs­zei­ten ver­kau­fen kön­nen. Bitte den­ken Sie daran, dass mit Kon­trol­len von Amts wegen und von Sei­ten des Aus­rich­ters zu rech­nen ist. Zudem leis­ten Sie so auch Ihren klei­nen Bei­trag, z.B. von Rei­ni­gung (nicht all Ihre Flyer und Wer­bung lan­den bei den Besu­chern zu Hause, son­dern auch im Stra­ßen­land), Wer­bung, Sicher­heit und Attrak­ti­vi­tät des Programmes.

Weil irgendwo die Besu­cher noch durch­pas­sen müs­sen und Sie ja auch noch irgendwo stehen.

Deko­ra­tio­nen (Ban­ner, Pla­kate etc) dür­fen nicht mit Kle­be­band oder spit­zen Gegen­stän­den (Nadeln, Tacker etc) an den Pla­nen, Gestän­gen oder dem Tisch befes­tigt wer­den. Bitte benut­zen Sie Gum­mi­zug­bän­der, Strip­pen o.ä.

  • Spei­sen: Bitte beach­ten Sie, dass die Ausgabe/​​der Ver­kauf von Spei­sen beson­de­ren gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen unter­liegt, die ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Für die Ein­hal­tung sind Sie selbst verantwortlich.
  • Getränke: Bitte beach­ten Sie, dass für den Aus­schank von alko­ho­li­schen Geträn­ken eine Gestat­tung auf eigene Rech­nung beim zustän­di­gen Amt erwor­ben wer­den muss. Dies gilt im Übri­gen auch für die orts­an­säs­si­gen Gas­tro­no­men, wenn Sie zusätz­li­che Flä­chen anmieten.

Ja, dies ist eine ver­bind­li­che Anmel­dung. Sie erhal­ten nach Absen­den des For­mu­lars eine Bestä­ti­gungs­mail. Ange­bot bzw Rech­nun­gen erhal­ten Sie wie oben beschrieben.

Unbe­dingt! Hier ist Ihrer Krea­ti­vi­tät keine Grenze gesetzt: ein ein­fa­cher Talk mit dem Mode­ra­tor in den Umbau­pau­sen, ein klei­nes Quiz, eine Dar­bie­tung in musi­ka­li­scher, tän­ze­ri­scher oder sons­ti­ger Form… Bitte geben Sie die­sen Wunsch im Anmel­de­for­mu­lar an. Soll Ihr Pro­gramm­punkt im Pro­gramm­flyer auf­tau­chen, dann benö­ti­gen wir alle aus­sa­ge­kräf­ti­gen Anga­ben bis spä­tes­tens 31.3.

Übri­gens: Beson­ders krea­tive Ange­bote auch in der Fest­meile (beson­de­res Motto, tolle Gestal­tung, gemein­nüt­zi­ges Enga­ge­ment oder Part­ner) möch­ten wir natür­lich sehr gerne erfah­ren und in unsere Öffent­lich­keits­ar­beit ein­bin­den. Bitte neh­men Sie mit uns Kon­takt auf, sofern das nicht aus der Anmel­dung deut­lich wird.

  • Für den Sams­tag gilt: bis 23.30 Uhr ohne geson­derte Anmel­dung. Min­des­tens jedoch bis 19 Uhr soll­ten die Geschäfte für die Besu­cher geöff­net haben.
  • Für den Sonn­tag gilt eine Aus­nah­me­re­ge­lung, wenn diese aktiv bean­tragt wurde: 13-20 Uhr, min­des­tens jedoch bis 18 Uhr. Gerne über­neh­men wir wie­der einen Sam­mel­an­mel­dung, bitte tei­len Sie uns Ihren Wunsch hier mit =>Anmel­de­for­mu­lar Son­der­öff­nungs­zeit zum Böl­schefest  und beach­ten die dor­ti­gen Hinweise.
  • Beson­der­heit 2020 / 3 Tage Böl­schefest: Ein­zel­händ­ler dür­fen nicht am Frei­tag, 8.5. (Fei­er­tag) öff­nen, wenn sie am Sonn­tag, 10.5.2020 öff­nen. Aus­nahme: Stand VOR dem Geschäft oder in der Fest­meile. IM Laden darf weder bera­ten noch abkas­siert wer­den. Für Dienst­leis­ter gel­ten ggf. andere Regelungen.

Bitte sen­den Sie eine eMail mit Ihrer Frage oder rufen uns an: 0176-21 83 45 08 (AB)

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