Bölschefest:
Anmeldung Standplatz für lokal ansässige Geschäfte und Unternehmen
Für Einzelhändler und Dienstleister von der Bölschestraße und aus Friedrichshagen
Das Bölschefest soll den vielen Besuchern auch und vor allem einen Einblick in das rege Geschäftsleben unseres Ortes geben. Eine gute Gelegenheit, das eigene Geschäft bekannt zu machen, neue Kunden zu werben, auf Erfolge oder besondere Aktionen hinzuweisen. Treten Sie aktiv vor Ihre Tür und in Kontakt mit den Festbesuchern.
Hier melden Sie Ihr Geschäft für einen Standplatz an. Alle Felder sind Pflichtfelder, bitte füllen Sie alle Felder aus bzw. markieren die entsprechenden Optionen. Bitte achten Sie darauf, dass sie nach dem Absenden die grün umrandete Bestätigung sehen. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine Bestätigungsmail, in der Ihre Angaben aufgeführt sind.
Bitte lesen Sie zuvor die nebenstehenden (PC) bzw unten (Mobilversion) aufgeführten Hinweise (FAQ) sowie die => AGB des Ausrichters
Deadline 2020: 31.3.2020 (Nach diesem Termin können Wunschstandplätze nicht mehr berücksichtigt werden)
FAQ - Antworten auf viele Fragen
=> * Fläche in der Festmeile: bis 31.3.2020
=> ** Fläche direkt an der Hauswand: bis 15.4.2020
!! WICHTIG !! Spätere Anmeldungen können nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden und bedürfen gesonderter Absprache und sofern Plätze und Leihstände noch zur Verfügung stehen. Für Gastronomen gelten zwingend genannte Termine.
- Anmeldung für die Festmeile: Als Geschäftsinhaber in der Bölschestraße direkt gegenüber Ihrem Geschäft mit dem Rücken zur Fahrbahn.
- Anmeldung für Stand direkt vor dem eigenen Geschäft:
3×1 m b x t direkt vor Ihrem Geschäft/Schaufensterfront mit dem Rücken zu Ihrem Geschäft. Achtung, hier kann kein Marktstand angemietet werden, da Sie sich sonst Ihr eigenes Fenster zustellen. Bitte auch die maximale Tiefe beachten. Möglich sind hier z.B.: Verkaufstisch, Infotisch, kleiner Sonnenschirm, zusätzliche Warenpräsentationen etc. mit eigenem Equipment.
- Anmeldung für die Festmeile (Auszug aus der Preisliste): Pro Tag und lfd. Meter Front netto zzgl. Mwst.: Kunsthandwerk 17 €, Handelsware 26 €, Lebensmittel 25 €, Bestuhlungsfläche 15 €, Promotion: 44 € (pro lfd Meter Standfläche; außerhalb eines Standes oder frei bewegend im
Festgelände: pro Person), Grill: ab 225 €/Tag pauschal für ca 3 lfd. Frontmeter, Ausschank: 500 €/ Tag. Anderes: Bitte konkrete Beschreibung was angeboten wird.
Sie erhalten zeitnah ein Angebot unseres Ausrichtungspartners Eventagentur Laubinger. Mitglieder der Werbegemeinschaft erhalten 20% Rabatt. - Anmeldung für Stand direkt vor dem eigenen Geschäft 3×1 m bxt: Pauschal 35€/Tag zzgl. Mwst. Mitglieder der Werbegemeinschaft erhalten 20% Rabatt. Sie erhalten eine Rechnung von der Werbegemeinschaft Friedrichshagen e.V.
Zusätzlich zum Frontmeterpreis 50 € netto/Tag. Mitglieder erhalten 20% Rabatt.
Aus gewerberechtlichen Gründen ist eine Anmeldung für Handel- und Promotionaktivitäten im öffentlichen Straßenland vor den eigenen Geschäften bei dem Veranstalter zwingend erforderlich. Darüber hinaus hat dies den Vorteil, dass Sie VOR dem Ladenlokal außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten verkaufen können. Bitte denken Sie daran, dass mit Kontrollen von Amts wegen und von Seiten des Ausrichters zu rechnen ist. Zudem leisten Sie so auch Ihren kleinen Beitrag, z.B. von Reinigung (nicht all Ihre Flyer und Werbung landen bei den Besuchern zu Hause, sondern auch im Straßenland), Werbung, Sicherheit und Attraktivität des Programmes.
Weil irgendwo die Besucher noch durchpassen müssen und Sie ja auch noch irgendwo stehen.
Dekorationen (Banner, Plakate etc) dürfen nicht mit Klebeband oder spitzen Gegenständen (Nadeln, Tacker etc) an den Planen, Gestängen oder dem Tisch befestigt werden. Bitte benutzen Sie Gummizugbänder, Strippen o.ä.
- Speisen: Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe/der Verkauf von Speisen besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegt, die eingehalten werden müssen. Für die Einhaltung sind Sie selbst verantwortlich.
- Getränke: Bitte beachten Sie, dass für den Ausschank von alkoholischen Getränken eine Gestattung auf eigene Rechnung beim zuständigen Amt erworben werden muss. Dies gilt im Übrigen auch für die ortsansässigen Gastronomen, wenn Sie zusätzliche Flächen anmieten.
Ja, dies ist eine verbindliche Anmeldung. Sie erhalten nach Absenden des Formulars eine Bestätigungsmail. Angebot bzw Rechnungen erhalten Sie wie oben beschrieben.
Unbedingt! Hier ist Ihrer Kreativität keine Grenze gesetzt: ein einfacher Talk mit dem Moderator in den Umbaupausen, ein kleines Quiz, eine Darbietung in musikalischer, tänzerischer oder sonstiger Form… Bitte geben Sie diesen Wunsch im Anmeldeformular an. Soll Ihr Programmpunkt im Programmflyer auftauchen, dann benötigen wir alle aussagekräftigen Angaben bis spätestens 31.3.
Übrigens: Besonders kreative Angebote auch in der Festmeile (besonderes Motto, tolle Gestaltung, gemeinnütziges Engagement oder Partner) möchten wir natürlich sehr gerne erfahren und in unsere Öffentlichkeitsarbeit einbinden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sofern das nicht aus der Anmeldung deutlich wird.
- Für den Samstag gilt: bis 23.30 Uhr ohne gesonderte Anmeldung. Mindestens jedoch bis 19 Uhr sollten die Geschäfte für die Besucher geöffnet haben.
- Für den Sonntag gilt eine Ausnahmeregelung, wenn diese aktiv beantragt wurde: 13-20 Uhr, mindestens jedoch bis 18 Uhr. Gerne übernehmen wir wieder einen Sammelanmeldung, bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch hier mit =>Anmeldeformular Sonderöffnungszeit zum Bölschefest und beachten die dortigen Hinweise.
- Besonderheit 2020 / 3 Tage Bölschefest: Einzelhändler dürfen nicht am Freitag, 8.5. (Feiertag) öffnen, wenn sie am Sonntag, 10.5.2020 öffnen. Ausnahme: Stand VOR dem Geschäft oder in der Festmeile. IM Laden darf weder beraten noch abkassiert werden. Für Dienstleister gelten ggf. andere Regelungen.
Bitte senden Sie eine eMail mit Ihrer Frage oder rufen uns an: 0176-21 83 45 08 (AB)