Bölschefest:
Anmeldung Sonderöffnungszeit für Einzelhandelsgeschäfte

Liebe Geschäfts­leute der Böl­sche­s­traße: Machen Sie mit! Letzt­lich kann in „unse­rem“ Böl­schefest nur so viel Fried­richs­ha­gen drin sein, wie jeder Ein­zelne „rein­packt“. Eine Ein­kaufs­straße, die sich mit geschlos­se­nen Läden prä­sen­tiert, macht einen merk­wür­di­gen Ein­druck. Nut­zen Sie die Chance, unter den vie­len Tau­send Fest­be­su­chern neue Kun­den zu fin­den oder sagen Sie ein­fach mit beson­de­ren Aktio­nen für Ihre Stamm­kun­den Danke. 

Gerne neh­men wir Ihnen hier ein wenig vom läs­ti­gen for­ma­len Pro­ce­dere ab und bün­deln die Dinge.

=> ANMEL­DE­SCHLUSS: Mo 20.4.2020, 12:00 Uhr  (nach die­sem Ter­min ist eine Bear­bei­tung nicht mehr mög­lich und Sie kön­nen nicht öffnen!)

Beach­ten Sie bitte ins­be­son­dere, dass an den Sonn­ta­gen und etwai­gen Fei­er­ta­gen unmit­tel­bar davor und danach nicht geöff­net wer­den darf, soll­ten dies all­ge­mein für den Ver­kauf frei­ge­ge­bene Sonn­tage/​Feiertage sein – auch nicht für indi­vi­du­elle Aktionen.

Das Ber­li­ner Laden­öff­nungs­ge­setz regelt die Bestim­mun­gen für Ein­zel­händ­ler. Sons­tige Dienst­leis­ter infor­mie­ren sich bitte über die spe­zi­fi­schen Bestim­mun­gen. Im Zwei­fel sollte eine Son­der­öff­nung eben­hier bean­tragt werden.

Alle Fel­der sind Pflicht­fel­der. Ach­ten Sie dar­auf, dass sie nach dem Absen­den die grün umran­dete Bestä­ti­gung sehen. Sie erhal­ten nach erfolg­rei­cher Anmel­dung eine Bestä­ti­gungs­mail, in der Ihre Anga­ben auf­ge­führt sind. 

Bitte lesen Sie zuvor die neben­ste­hen­den (PC) bzw unten (Mobil­ver­sion) auf­ge­führ­ten Hin­weise (FAQ). 

FAQ - Antworten auf viele Fragen

Bitte beach­ten Sie, dass der Ein­gang nach dem 20.4.2020 um 12:00 Uhr nicht mehr berück­sich­tigt wer­den kann (Amts- und Bearbeitungsfristen)!

Alle Geschäfte, die Han­dels­wa­ren ver­kau­fen. Davon aus­ge­nom­men sind reine Dienst­leis­ter wie Rei­se­bü­ros, Fri­söre, Mak­ler etc. Aber Ach­tung: auch das Sham­poo im Ver­kaufs­re­gal des Fri­sörs ist eine Han­dels­ware und dürfte ohne diese Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung sonn­tags nicht ver­kauft und auch keine Bera­tung hierzu abge­ge­ben wer­den. Für Blu­men­lä­den, Zeitungs- und Tabak­wa­ren­lä­den sowie Bäcker gel­ten andere Regeln. Im Zwei­fel emp­feh­len wir eine Anmeldung. 

  • Für den Sams­tag gilt: bis 23.30 Uhr ohne geson­derte Anmel­dung. Min­des­tens jedoch bis 19 Uhr soll­ten die Geschäfte für die Besu­cher geöff­net haben.
  • Für den Sonn­tag gilt eine Aus­nah­me­re­ge­lung, wenn diese aktiv bean­tragt wurde: 13-20 Uhr, min­des­tens jedoch bis 18 Uhr. Möch­ten Sie bereits vor 13 Uhr ver­kau­fen, kön­nen Sie eine Stand­flä­che VOR Ihrem Laden anmie­ten. IM Laden darf vor 13 Uhr weder kas­siert noch bera­ten wer­den. => Zur Bestel­lung Standfläche
  • Beson­der­heit 2020 / 3 Tage Böl­schefest: Ein­zel­händ­ler dür­fen nicht am Frei­tag, 8.5. (Fei­er­tag) öff­nen, wenn sie am Sonn­tag, 10.5.2020 öff­nen. Aus­nahme: Stand VOR dem Geschäft oder in der Fest­meile. IM Laden darf weder bera­ten noch abkas­siert wer­den. Für Dienst­leis­ter gel­ten ggf. andere Regelungen.

Für den Bölschefest-​​Sonntag:  13 – 20 Uhr (Emp­feh­lung: bis 18 Uhr)

Lei­der nein. Jeden­falls nicht IN Ihrem Geschäft. Nut­zen Sie dafür die Anmie­tung eines Stand­plat­zes VOR Ihrem Geschäft. Außer­dem wer­den Sie so auch bes­ser wahr­ge­nom­men und kön­nen mit beson­de­ren Ange­bo­ten auf sich auf­merk­sam machen. In den Räu­men selbst dürf­ten Sie weder bera­ten noch abkas­sie­ren. Für das Fest­ge­lände unter freiem Him­mel gel­ten andere Bestim­mun­gen (Markt­fest­set­zung).

Weil in Ber­lin das Laden­öff­nungs­ge­setz die Öff­nungs­zeit an Sonn­ta­gen strikt regelt. Es gibt soge­nannte all­ge­mein frei­ge­ge­bene Sonn­tage. Dar­über hin­aus dür­fen Geschäfte nach vor­he­ri­ger Anzeige beim zustän­di­gen Ord­nungs­amt an wei­te­ren 2 Sonn­ta­gen im Jahr öff­nen, wenn diese im Zusam­men­hang mit einem loka­len Stra­ßen­fest oder inter­nen Jubi­läum ste­hen. Es sind Anmel­de­fris­ten zu beachten.

  • Wenn Sie den Böl­schefest­sonn­tag bean­tra­gen, dür­fen Sie nicht an dem Sonn­tag davor (oder danach) öff­nen, sofern diese Sonn­tage all­ge­mein frei­ge­ge­ben sind. Ob das zutrifft, kön­nen Sie auf der Seite der IHK che­cken.
    • Sofern in der Woche vor oder nach dem Böl­sche­fest­sonn­tag ein Fei­er­tag liegt, gilt die Rege­lung ebenso: es darf nicht geöff­net wer­den, eine Aus­nahme ist nicht möglich. 
  • Bitte beach­ten Sie die Beschäf­ti­gungs­ver­bote für Jugend­li­che, wer­dende und stil­lende Müt­ter an Sonn- und Fei­er­ta­gen. Ber­li­ner Laden­öff­nungs­ge­setz (Berl­La­d­ÖffG) (GVBl. S. 1045), ers­tes Gesetz zur Ände­rung des Ber­li­ner Laden­öff­nungs­ge­set­zes vom 16. Novem­ber 2007 (GVBl. S. 580), § 60 b GewO.

Damit Ihnen das auch bewusst wird. Zudem möchte das Ord­nungs­amt diese Bestä­ti­gung haben.  Ver­kaufs­stel­len dür­fen nicht an zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Sonn-​/​Feiertagen und nur an ins­ge­samt zwei Sonn­ta­gen pro Monat öff­nen. Das Ord­nungs­amt kon­trol­liert dies in Stichproben.

An dem Sams­tag gilt ebenso das Ber­li­ner Laden­öff­nungs­ge­setz, dass es Ihnen gestat­tet, ganz nor­mal und regu­lär bis maxi­mal 23.30 Uhr Ihr Geschäft zu öff­nen. Wir bit­ten um eine Min­dest­öff­nungs­zeit bis 19 Uhr.

Bitte sen­den Sie eine eMail mit Ihrer Frage oder rufen uns an: 0176-21 83 45 08 (AB)

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