Baumfällungen auf der Bölsche – Update nach Bürgerprotesten

Mindestens ein Baum ist gerettet

Infolge der Bür­ger­pro­teste wegen der kurz­fris­tig bekannt gewor­de­nen Baum­fäl­lun­gen, die im Zusam­men­hang mit den geplan­ten Bau­vor­ha­ben ste­hen, wurde und wird sei­tens der Bau­trä­ger der­zeit geprüft, ob die Bäume, wel­che auf Grund der Pro­teste Ende Februar noch nicht gefällt wur­den, even­tu­ell doch erhal­ten wer­den können.

In einem aktu­el­len Sach­stands­be­richt vom Straßen- und Grün­flä­chen­amt des Bezir­kes (SGA) die­ser Woche heißt es:

Bereits im Vor­feld des Sonder-​Jour-​Fix am 8.3.17 haben die BVG noch­mals geprüft, ob die Fäl­lung des Bau­mes 8/2 zu ver­hin­dern ist. Die­ser Baum war auch Gegen­stand beim Sonder-​Jour-​fix. Es wurde nun­mehr eine tech­ni­sche Lösung gefun­den, dass die­ser Baum erhal­ten blei­ben kann.

Die Kas­ta­nie 2/1 kann dage­gen lei­der nicht erhal­ten blei­ben. Es gab auch sei­tens der Bür­ger und des NABU einen ver­kehrs­tech­ni­schen Vor­schlag, um die Fäl­lung der Kas­ta­nie zu ver­mei­den. Die Prü­fung ergab, dass der Vor­schlag zwar aus ver­kehrs­tech­ni­scher Sicht umsetz­bar wäre. Aber das SGA sah  Sicher­heits­pro­bleme. Diese hat die Ver­kehrs­len­kung Ber­lin bestä­tigt und hat der vor­ge­schla­ge­nen ver­kehrs­tech­ni­schen Vari­ante nicht zuge­stimmt. Die Fuß­gän­ger müss­ten sich  zwi­schen Fahr­bahn und Rad­weg hin­ter der Kas­ta­nie an der Ampel auf­stel­len. Die Sicht- und Raum­ver­hält­nisse las­sen hier keine sichere Auf­stell­flä­che zu. Daher musste die­ser Vor­schlag abge­lehnt werden.

Hin­sicht­lich der Pflan­zung von Ersatz­bäu­men kann heute so viel gesagt wer­den, dass mög­lichst voll­stän­dig in der Böl­sche­s­traße nach­ge­pflanzt wer­den soll. Dem­entspre­chend wird vor­aus­sicht­lich auch die Auf­lage im Plan­fest­stel­lungs­be­schluss lau­ten. Es ist mit der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hörde ver­ein­bart, dass mög­lichst zeit­nah (Mai) eine Vorort-​Begehung erfolgt und die Lei­tungs­ab­fra­gen erfol­gen, um die zukünf­ti­gen Baum­stand­orte fest­le­gen zu kön­nen. Nur für den Not­fall, dass in der Böl­sche­s­traße nicht aus­rei­chend Stand­orte gefun­den wer­den, erfol­gen die Ersatz­pflan­zun­gen in benach­bar­ten Straßen.

Die Fort­set­zung der Fäl­lun­gen kann aus recht­li­chen Grün­den erst erfol­gen, wenn der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss vor­liegt. Es ist vorab noch zu prü­fen, ob diese Fäl­lun­gen einer sog. Befrei­ung nach dem Natur­schutz­ge­setz bedür­fen oder nicht, da die Fäl­lun­gen wäh­rend der Brut­sai­son erfolgen.

Der erwähnte Plan­fe­stel­lungs­be­schluss liegt der­zeit noch nicht vor. Er ist für die geplan­ten Maß­nah­men im süd­li­chen Teil der Böl­sche­s­traße erfor­der­lich (Absen­kung des geson­der­ten Gleis­kör­pers). Da aber die gesamte Gleis­an­lage der Böl­sche­s­traße erneu­ert wer­den soll/​muss und zudem Hal­te­stel­len bar­rie­re­frei umge­baut wer­den sol­len, sowie die Was­ser­be­triebe die Bau­stelle nut­zen wol­len, um die zum Teil 80jährigen Was­ser­lei­tun­gen zu sanie­ren, hängt der­zeit alles an die­sem Beschluss für eine kon­zen­trierte und kon­zer­tierte Baustelle.

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