Mindestens ein Baum ist gerettet
Infolge der Bürgerproteste wegen der kurzfristig bekannt gewordenen Baumfällungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Bauvorhaben stehen, wurde und wird seitens der Bauträger derzeit geprüft, ob die Bäume, welche auf Grund der Proteste Ende Februar noch nicht gefällt wurden, eventuell doch erhalten werden können.
In einem aktuellen Sachstandsbericht vom Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes (SGA) dieser Woche heißt es:
Bereits im Vorfeld des Sonder-Jour-Fix am 8.3.17 haben die BVG nochmals geprüft, ob die Fällung des Baumes 8/2 zu verhindern ist. Dieser Baum war auch Gegenstand beim Sonder-Jour-fix. Es wurde nunmehr eine technische Lösung gefunden, dass dieser Baum erhalten bleiben kann.
Die Kastanie 2/1 kann dagegen leider nicht erhalten bleiben. Es gab auch seitens der Bürger und des NABU einen verkehrstechnischen Vorschlag, um die Fällung der Kastanie zu vermeiden. Die Prüfung ergab, dass der Vorschlag zwar aus verkehrstechnischer Sicht umsetzbar wäre. Aber das SGA sah Sicherheitsprobleme. Diese hat die Verkehrslenkung Berlin bestätigt und hat der vorgeschlagenen verkehrstechnischen Variante nicht zugestimmt. Die Fußgänger müssten sich zwischen Fahrbahn und Radweg hinter der Kastanie an der Ampel aufstellen. Die Sicht- und Raumverhältnisse lassen hier keine sichere Aufstellfläche zu. Daher musste dieser Vorschlag abgelehnt werden.
Hinsichtlich der Pflanzung von Ersatzbäumen kann heute so viel gesagt werden, dass möglichst vollständig in der Bölschestraße nachgepflanzt werden soll. Dementsprechend wird voraussichtlich auch die Auflage im Planfeststellungsbeschluss lauten. Es ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vereinbart, dass möglichst zeitnah (Mai) eine Vorort-Begehung erfolgt und die Leitungsabfragen erfolgen, um die zukünftigen Baumstandorte festlegen zu können. Nur für den Notfall, dass in der Bölschestraße nicht ausreichend Standorte gefunden werden, erfolgen die Ersatzpflanzungen in benachbarten Straßen.
Die Fortsetzung der Fällungen kann aus rechtlichen Gründen erst erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Es ist vorab noch zu prüfen, ob diese Fällungen einer sog. Befreiung nach dem Naturschutzgesetz bedürfen oder nicht, da die Fällungen während der Brutsaison erfolgen.
Der erwähnte Planfestellungsbeschluss liegt derzeit noch nicht vor. Er ist für die geplanten Maßnahmen im südlichen Teil der Bölschestraße erforderlich (Absenkung des gesonderten Gleiskörpers). Da aber die gesamte Gleisanlage der Bölschestraße erneuert werden soll/muss und zudem Haltestellen barrierefrei umgebaut werden sollen, sowie die Wasserbetriebe die Baustelle nutzen wollen, um die zum Teil 80jährigen Wasserleitungen zu sanieren, hängt derzeit alles an diesem Beschluss für eine konzentrierte und konzertierte Baustelle.